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Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten – BArtSchV

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1 Fundstelle des Originaltextes:
2BGBl. I 2005, 289


Lfd. Nummer Eingangstag Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen Abgangstag Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 21.1.2013 I 95
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25